Riester

Merkmale einer Riester-Rente

Zulagen

  • Ab 2018 liegt die Grundzulage bei 175€ p.a.
  • Kinderzulage: für jedes Kind, das nach dem 31.12.2007 geboren ist, beträgt sie 300€ pro Jahr und Kind; für davor geborene Kinder 185€ p.a.; Kinderzulage wird solange gezahlt wie auch Kindergeld gezahlt wird
  • Die volle Zulage wird nur dann gezahlt , wenn 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens in den Riester-Vertrag gezahlt werden

Steuervorteile

  • Zudem kann es zu einem Steuervorteil kommen (Sonderausgabenabzug); Förderfähiger Höchstbeitrag   2.100€ p.a. unter Berücksichtigung der Zulage

Garantie

  • Garantie auf die eingezahlten Beiträge (nach Kosten)

Auszahlung/Kündigung

  • Eine Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn ist nur begrenzt möglich (höchstens 30%)
  • Im Falle einer Kündigung der Riester – Rente sind alle erhaltenen Förderungen zurück zu zahlen
  • Riester-Renten sind in der Auszahlungsphase voll zu versteuern
  • Die Riester-Rente wird mit der Grundsicherung verrechnet; jedoch gibt es im Alter und bei Erwerbsminderung künftig einen Freibetrag von 100€ monatlich

Todesfall

  • Todesfall in der Ansparphase: Das Vertragsguthaben abzüglich der erhaltenen Förderung kann vererbt werden; die Förderung ist allerdings zurück zu zahlen; Ausnahmen: Auf den nicht getrennt lebenden   Ehegatten oder auf ein Kind für das noch Kindergeldanspruch besteht kann das Vertragsguthaben übertragen werden (bestehender oder neu abzuschließender Vertrag)
  • Todesfall in der Auszahlungsphase: „Förderunschädlich“ geht das an Ehepartner (s.o.) mit eigenem Riester –Vertrag; bei Tod nach dem 85. Lebensjahr besteht kein Anspruch mehr; weiterhin sind die     Vertragsbedingungen des Anbieters zu beachten

Stand 08/2017

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