Betriebliche Altersversorgung

Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) wurde zum 01.01.2018 eingeführt.

Kernpunkt: Sozialpartnermodell

Stärkung des tarifvertraglichen Modells; auf tariflicher Grundlage werden reine Beitragszusagen eingeführt; dabei sind keine Garantieleistungen vorgesehen. Das Risiko der Kapitalanlage liegt beim Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber steht lediglich für eine sogenannte Zielrente. Dafür vorgesehene Durchführungswege: Pensionskasse, Pensionsfonds, Direktversicherung

Schauen wir mal was da künftig an Modellen entwickelt wird und wie es angenommen wird.

Arbeitgeberzuschuss bei der Entgeltumwandlung

Die Arbeitgeber werden verpflichtet bei neuen Entgeltumwandlungsvereinbarungen ab 2019 einen Zuschuss in Höhe von 15% des umgewandelten Entgelts an den Versorgungsträger zu zahlen, wenn die Entgeltumwandlung in den Durchführungswegen Pensionsfonds, Pensionskasse oder Direktversicherung umgesetzt wird. Dieser Zuschuss ist verpflichtend; sofern es sich nicht um eine reine Beitragszusage handelt jedoch tarifdispositiv.

Für bestehende Vereinbarungen wird der Arbeitgeberzuschuss zum 01.01.2022 eingeführt.

Pensionszusage ohne Versicherung

Bei Gesellschafter-Geschäftsführer (GmbH) und Mitarbeiter

  • Altersvorsorge über den Betrieb mit Steuervorteilen – ohne Rückstellungen in der Bilanz
  • Betriebsrente für Mitarbeiter, ohne Versicherung, ohne Liquiditätsabfluss und Vorteile für den Unternehmer
  • Renditestarke Anlagen für den Gesellschafter-Geschäftsführer und Mitarbeiter
  • Umwandlung von Tantiemen in eine betriebliche Altersvorsorge

Raus aus der Pensionszusage

Vermeiden Sie die Überschuldung der GmbH

  • So komme ich aus meiner Pensionszusage heraus
  • Vermeidung drohender Überschuldung des Unternehmens durch steigende Rückstellungen
  • Richtiger Umgang mit unterfinanzierten Pensionszusagen
  • Problemlösung ohne die Pensionszusage zu gefährden

Im Bezug auf die betriebliche Altersvorsorge stehen wir Ihnen gerne vor Ort in unserer Funktion als unabhängiger Honorarberater zur Verfügung.

Honorarberatung Würzburg, Honorarberatung Aschaffenburg  und Honorarberatung  Schweinfurt.

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