Direktversicherung 2017

Eckpunkte Direktversicherung 2017

  • Der Höchstbeitrag ist auf 4% der Beitragsbemessungsgrenze der GRV West begrenzt
  • Für 2017 beträgt der Höchstbeitrag entsprechend 254€ mtl. bzw. 3.048€ p.a.
  • Bis zu diesem Höchstbeitrag sind Einzahlungen steuer- und sozialversicherungsfrei
  • Zusätzlich sind darüber hinaus 1.800€ p.a. steuerfrei (sofern kein pauschal versteuerter Vertrag nach §40b EStG von vor 2005 besteht)
  • Volle Besteuerung in der Auszahlungsphase
  • Bei einem Jobwechsel kann der alte Vertrag übernommen werden; möglich ist auch dass das Guthaben auf  einen neuen Vertrag übertragen wird
  • Wer als Rentner in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung versichert ist muss auf Auszahlungen aus der Direktversicherung den vollen Beitragssatz in die Kranken- und Pflege­ver­si­che­rung entrichten
  • Wer privat krankenversichert ist muss keine Beiträge auf Renten- oder Einmalzahlungen leisten
  • Entgeltumwandlung mindert den Bruttolohn; dadurch kann es passieren dass man geringere Leistungen aus den Sozialsystemen erhält (z.B. geringere Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung)
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