Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Oft kommt es vor, dass aufgrund eines risikoreichen Berufs oder Vorerkrankungen, der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht möglich oder viel zu teuer ist. Hier lassen sich jedoch immer noch Alternativen finden, um die eigene Existenz im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls abzusichern.

Eine  Alternative ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung.

Sichert der Staat nicht schon die Erwerbsunfähigkeit ab?

Ja und nein. Wenn sie so krank oder eingeschränkt sind, dass es keinen Beruf gibt, den Sie sinnvoll drei Stunden am Tag ausüben können, so zahlt der Staat eine Erwerbsminderungsrente aus. Diese ist abhängig vom letzten Bruttogehalt und der Anzahl der Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für einen 40 Jährigen mit einem Bruttogehalt von 3000€ mtl., der seit 20 Jahren in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, ergibt sich eine Rente bei voller Erwerbsminderung von 1080,45€*. Bei teilweiser Erwerbsminderung sind es sogar nur 540,22€. Wenn Ihnen diese Lücke zum vorherigen Brutto zu groß erscheint, dann sollten Sie weiterlesen.

*Quelle: https://www.smart-rechner.de/erwerbsminderungsrente/rechner.php

Was wird in der Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgesichert?

Es wird eine monatliche Rente gezahlt, wenn die Voraussetzungen für Erwerbsunfähigkeit erfüllt sind. Die Definition für Erwerbsunfähigkeit ist hier von Vertrag zu Vertrag unterschiedlich. Jedoch geht es immer im Grunde darum, dass eine erwerbsunfähige Person voraussichtlich dauerhaft und vollständig außerstande ist, irgendeine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit auszuüben. „Dauerhaft“ bedeutet je nach Vertrag 6 Monate bis 3 Jahre. „Gewisse Regelmäßigkeit“ wird meist mit mehr als 3 Stunden täglich definiert.

Für wen ist die Erwerbsunfähigkeitsversicherung sinnvoll?

Es gibt 3 Gruppen von Menschen, die über den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung nachdenken sollten.

1. Personen in risikoreichen Berufen

Risikoreiche Berufe, wie Dachdecker, haben meist eine hohe Prämie in Ihrer Berufsunfähigkeitsversicherung zu zahlen. Hier kann es Sinn ergeben, die Erwerbsunfähigkeitsversicherung als Vergleich herbeizuziehen.

2. Personen mit Vorerkrankungen

Der Katalog an Gesundheitsfragen, die es bei Vertragsabschluss zu beantworten gilt, ist bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung meist kleiner und somit hat man manchmal die Chance, eine Versicherung abschließen zu können, wenn man gewisse Vorerkrankungen hat.

3. Selbstständige

In einer Berufsunfähigkeitsversicherung gibt es die Regelung, dass erst überprüft wird, ob der Betrieb des Selbstständigen so umorganisiert werden kann, dass er weiterarbeiten kann. Oft sind solche Umstrukturierungen nicht zumutbar und es kommt zu Streitfällen. Im Endeffekt zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung dann erst, wenn der Selbstständige wirklich gar nicht mehr erwerbsfähig ist. Wenn man sich dieses Szenario vor Augen hält, dann kann es Sinn machen, schon im Vorhinein auf die preiswertere Erwerbsunfähigkeitsversicherung zu setzen.

Ob die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine sinnvolle Alternative oder Ergänzung für Sie ist, lässt sich nach individueller Betrachtung klären.

Sie haben noch Fragen zum Thema Erwerbsunfähigkeit?

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